Öffentlichkeit und Transparenz – starke Zunahme der Anfragen
Im Jahr 2019 verdoppelte sich die Anzahl der Schlichtungsgesuche und Auskunftsbegehren. 29 Schlichtungsanträge gingen bei der Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz ein, wobei 12 Schlichtungsanträge dasselbe Dokument betrafen und die Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz dabei eine einzige Empfehlung herausgab. Die Anfragen stammen mehrheitlich von Privatpersonen, vier Gesuche kamen von Verbänden und zwei von den Medien. Sie bezogen sich auf sehr unterschiedliche Dokumente, mehrheitlich aus den Bereichen Verwaltung, Gesundheit, Umwelt, Bau und Raumplanung sowie Landwirtschaft.
Im letzten Jahr sind 93 Zugangsgesuche an die freiburgischen öffentlichen Organe eingereicht worden. Diese Zahl entspricht wohl nicht der Realität. Vermutlich werden weit mehr Zugangsgesuche eingereicht, jedoch nicht immer als solche gemeldet. Es ist sinnvoll, die öffentliche Verwaltung zu sensibilisieren, damit alle Anfragen unter dem Aspekt des Gesetzes über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) behandelt werden und auch evaluiert werden kann, welche Wirksamkeit das InfoG hat.
Datenschutz – hohe Komplexität der Dossiers
Im Jahr kamen 397 neue Dossiers dazu. Die meisten Anfragen stammen von kantonalen Dienst-stellen und Gemeinden, aber auch von privaten Institutionen mit öffentlichen Aufgaben sowie von Privatpersonen. Nicht nur die Gesamtzahl der Dossiers hat zugenommen, sondern auch deren Komplexität, was spezifische Kenntnisse im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit erforderlich macht und verschiedene Akteure auf den Plan ruft (private und öffentliche, interkantonale usw.). Die Digitalisierung der Kantonsverwaltung, Schwerpunkt des Regierungsprogramms 2017-2021, bringt neue komplexe Projekte mit sich. Die ÖDSB ist hier ebenfalls in Projekten wie dem eGovernment (virtueller Schalter, eUmzugCH, elektronische Unterschrift), dem kantonalen Bezugssystem, der Auslagerung der Datenbearbeitung an Dritte (sog. Outsourcing, Cloud), Microsoft Office365, Zugangsportalen von Dienststellen oder privaten Organisationen mit öffentlichen Aufgaben oder Registern der Schulverwaltung stark eingebunden.
Die Behörde schätzt es, bereits bei den ersten Überlegungen dabei zu sein. Dadurch wird gewährleistet, dass bei den angedachten Lösungen dem Datenschutz von Anfang Rechnung getragen wird. Diese Dossiers verlangen umfassende Kenntnisse in den Bereichen des Datenschutzes, der Informatik, der neuen Technologien sowie der verwaltungsinternen Abläufe.
Die Digitalisierung innerhalb der kantonalen Verwaltung wird in den nächsten Jahren ein zentrales Anliegen bleiben. Die Inkraftsetzung der EU-Datenschutzreform und die bevorstehende Revision des eidgenössischen Datenschutzgesetzes verlangen auch nach einer Überprüfung des kantonalen Datenschutzrechtes. Es werden mit der Revision des Datenschutzgesetzes weitere, neue Aufgaben dazukommen wie die Zunahme an Kontrollen sowie Hilfestellungen bei Risikoanalysen und Sicherheitslücken. Damit diese Aufgaben wahrgenommen werden können, braucht die Behörde zusätzliche Ressourcen.