Ehe für alle
An der Abstimmung vom 26. September hat das Schweizer Stimmvolk die Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) angenommen. Gegenwärtig ist vorgesehen, das Datum des Inkrafttretens der Änderung auf den 1. Juli 2022 festzulegen
Sollte dieses Datum bestätigt werden, könnten in der Schweiz gegebenenfalls ab dem 1. Juli 2022 die ersten Ehen zwischen Personen des gleichen Geschlechts geschlossen werden. In der Zwischenzeit können gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung weiterhin durch eine eingetragene Partnerschaft formalisieren.
Folglich, wird es ab dem 1. Juli 2022 in der Schweiz nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen, von da an steht den jeweiligen Paaren einzig die Ehe offen.
Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.