2018 ratifizierte die Schweiz die Istanbul-Konvention, auch: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Dieses völkerrechtliche Instrument beruht auf einem umfassenden und sachbezogenen Ansatz gegen Gewalt in Paarbeziehungen, insbesondere indem es Kinder als vollwertige Opfer einbezieht, aber auch indem es sich für eine kohärente Opferpolitik einsetzt.
Die eintägige Schulung bietet verschiedene Blickwinkel auf den Umgang mit Gewalt und präsentiert Denkanstösse zur Verbesserung der Praxis der betroffenen Berufsgruppen, alles im Zusammenhang mit den Fortschritten der Istanbul-Konvention.
Anerkannte internationale Fachpersonen auf diesem Gebiet werden ihre Ansätze vorstellen, so z. B. Patrizia Romito von der Universität Triest in Italien im Bereich Sozialpsychologie oder noch Luc Frémiot, ehemaliger Staatsanwalt von Douai in Frankreich im Bereich (Straf-)Recht.
In der Partnerschaft mit der SKHG wird der Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei Häuslicher Gewalt in der Romandie lanciert. Den Rahmen dieser Lancierung werden Schweizer Fachpersonen Vorträge rund um diese Themen (Abteilung der Gewaltmedizin, CHUV) und die Istanbul-Konvention (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann) halten.
Die eintägige Veranstaltung bietet Fachpersonen aus den Bereichen Recht, Gesundheit, Soziales und Bekämpfung häuslicher Gewalt die Möglichkeit, sich über ihre Praxis und die Herausforderungen im Kampf gegen Gewalt in Paarbeziehungen auszutauschen, vor dem Hintergrund der Fortschritte der Istanbul-Konvention.
Der Tag wird von Staatsrat Philippe Demierre eröffnet.
Praktische Informationen
Anmeldung obligatorisch.
Die Teilnahme an der Schulung Tag ist kostenlos.
Es wird eine französische oder deutsche Simultanübersetzung angeboten.
Die Kaffeepause wird vom GFB offeriert.
Das Mittagessen geht zu Lasten der Teilnehmenden sein: Bei der Anmeldung können Sie in der Mensa eine Mahlzeit reservieren (organisiert vom GFB, 26.- Franken im Voraus zu bezahlen). Diese umfasst ein Menü nach Wahl mit einem Kaltgetränk, einem Dessert und einem Heissgetränk.