Wir erinnern Sie daran, dass die Ausbringung von Gülle auf wassergesättigte, gefrorene oder mit Schnee bedeckte Böden nicht erlaubt ist. Auch Mist darf nicht auf schneebedeckte oder wassergesättigte Böden ausgebracht werden.
Wir empfehlen Ihnen folgende Seite für die Auskunft über die Bodenfeuchtigkeit in Ihrem Gebiet: https://www.bodenmessnetz.ch/
Die Karte auf der Startseite gibt Ihnen nur Auskunft über die Feuchtigkeit in den obersten 20cm des Bodens. Für die Beurteilung des Bodenzustandes müssen sie den Standort anwählen und die Bedingungen in 35cm Tiefe mit einbeziehen.
Besteht eine Knappheit bei den Hofdüngerlagern, muss abgeklärt werden, ob diese bei anderen Landwirten mit genügend Lagervolumen zwischengelagert werden können.
Die aktuellen Wetterprognosen sind unter folgenden Links zu finden:
Dokumente
Wettergrafiken vom Oktober 2019 und November 2019
Letzte Änderung : 11/11/2019 -14h49