Das Arbeitsgesetz (ArG) schützt die Gesundheit dieser Frauen durch Vorschriften über den Gesundheitsschutz und Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeit. Allerdings erfasst das ArG weder alle Betriebe, noch alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:
- Einige Betriebe und Arbeitnehmende sind vom ArG vollständig ausgeschlossen, namentlich landwirtschaftliche Betriebe, Betriebe des öffentlichen Verkehrs, private Haushalte, Heimarbeitnehmerinnen, Personen, die im Dienste von Kirchen stehen usw.
- Einige Betriebe und spezielle Kategorie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (namentlich alle öffentlichen Verwaltungen, Arbeitnehmende, die eine höhere leitende Tätigkeit oder eine wissenschaftliche oder selbständige künstlerische Tätigkeit ausüben, Lehrpersonen an Privatschulen usw.) sind teilweise vom ArG ausgeschlossen und nur den Vorschriften über den Gesundheitsschutz unterstellt. Folglich lassen sich die Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeit gemäss ArG nicht direkt auf sie anwenden.
- Auf der Website des SECO gibt es eine Liste mit den Betrieben und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die dem ArG nicht oder nur teilweise unterstellt sind.
- Angestellte öffentlicher Verwaltungen sowie solche, die nicht dem Sonderschutz nach ArG unterliegen, können ihre besonderen Rechte in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeit dem jeweiligen Betriebsreglement, den Beamtengesetzen, den Personalgesetzen oder der besonderen Gesetzgebung ihres jeweiligen Tätigkeitsbereichs entnehmen. Diese können «grosszügiger» sein als die Vorschriften nach ArG. Im Zweifelsfall können das Amt für den Arbeitsmarkt, die kantonalen Arbeitsinspektorate oder die Gewerkschaften weiterhelfen.
- Das Personal des Staates Freiburg untersteht dem Gesetz über das Staatspersonal, dem Reglement über das Staatspersonal, sowie den Grundlagen zum Mutterschutz. Bei Fragen kann das Amt für Personal und Organisation des Staates Freiburg kontaktiert werden.
- Mehr erfahren Sie unter:
- Broschüre SECO: «Mutterschaft, Schutz der Arbeitnehmerinnen»
- Handbuch Travail.Suisse: Info.Mutterschaft
- Mamagenda.ch
Letzte Änderung : 20/02/2019