Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen. ?
Hingegen die Mutterschaftsentschädigung garantiert der Mutter, nach der Geburt während mindestens 14 Wochen, ein Ersatzeinkommen.
Für Familienzulagen zuständiges Amt
Les bases légales
Letzte Änderung : 04/11/2019