2006 verstarben 40 von den 790 Personen auf der Warteliste für eine Transplantation. Im gleichen Jahr verzeichnete die welsche Schweiz die niedrigste Anzahl Organspenden von den drei Sprachregionen der Schweiz.
Die Anstrengungen in diesem Bereich, insbesondere wie sie im neuen Gesetz vorgesehen sind, zielen darauf ab, die Anzahl der Organspenden zu erhöhen ohne dabei moralischen Druck auf die Bevölkerung auszuüben. Der Entscheid zur Organspende ist individuell und persönlich, aber er muss auf einer neutralen und vollständigen Information über die Transplantation und die Organspende beruhen.
Seit dem1. Juli 2007 werden Organtransplantationen von einem auf nationaler Ebene identischen juristischen Rahmen geregelt.
Die wichtigsten Ziele der neuen Bundesgesetzgebung sind folgende :
- Erhöhen des Angebots an Organen, Geweben und Zellen in der Schweiz
- Schütz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit durch die Festlegung der Bedingungen für eine Organspende und strenger Kriterien zur Feststellung des Todes
- Sicherstellen der gerechten Zuteilung von Organen ohne Diskriminierung, anhand einer zentralisierten Warteliste und durch Festlegung der Zuteilungskriterien der Organe.
Den Kantonen wird dabei eine wichtige Aufgabe zugeteilt. Diese definieren und kontrollieren die Abläufe in den Spitälern mit einer Intensivstation und den Organtransplantationszentren, insbesondere die Prozesse zur Registrierung und Aufnahme von Organ-, Gewebe- und Zellenspendern sowie die Feststellung des Todes.
Die wichtige Aufgabe, die Bevölkerung auf eine transparente und komplette Art zu informieren, wird vom Bund und den Kantonen gemeinsam übernommen.
Weitere detaillierte Informationen können auf folgender Internetseite abgerufen werden: www.leben-ist-teilen.ch.