Das Freiburger Recht erlaubt den Betrieb einer Einrichtung der ambulanten Pflege in Form einer juristischen Person (insbesondere AG, GmbH). Zu den Institutionen des Gesundheitswesens, die einer Betriebsbewilligung der Direktion für Gesundheit und Soziales unterliegen, zählen Zahnarzt-Zentren oder Gemeinschaftspraxen, Organisationen für Hebammen, Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Osteopathie oder Logopädie.
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Letzte Änderung : 07/09/2020