Reisen Sie aus einem der aufgeführten Ländern in die Schweiz ein? Dann müssen Sie folgendermassen vorgehen:
- Konsultieren Sie die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko
- Gehen Sie sofort nach der Einreise in Ihr Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft.
- Sie müssen sich während 10 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort aufhalten. Folgen Sie der Anweisung zur Quarantäne.
- Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen mit dem untenstehenden Online-Meldeformular. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen (auch für Kinder).
- Folgen Sie den Anweisungen der Behörde.
Die Quarantänepflicht gilt auch nach einem Transit-Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in einem Risikogebiet.
Bei Fragen zur Gesundheit oder zur Rückkehrmeldung und Überwachung rufen Sie bitte die Hotline «Gesundheit» des Kantons Freiburg an: T +41 84 026 1700.
Bei Fragen zur Quarantäne (Länder, Bedingungen) besuchen Sie bitte die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit – BAG (BAG-Hotline: T +41 58 464 44 88, 6–23 Uhr).
Für Informationen zur Lohnfortzahlungspflicht und zum Anspruch auf Erwerbsersatz: es gelten besondere Regeln für die Lohnfortzahlungspflicht und Erwerbsersatz für die reisebedingte Quarantäne: mehr dazu.
Mehr dazu
Besondere Fälle :
Sind Sie aus einem Land in die Schweiz zurückkehrt, bevor dieses vom Bund auf die Quarantäne-Liste gesetzt wird. Sie müssen sich nicht melden.
Wird ein Land auf die Quarantäne-Liste gesetzt, während Sie dort in den Ferien sind, dann müssen Sie sich melden und nach der Rückkehr in Quarantäne.
Online-Meldeformular
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Letzte Änderung : 22/10/2020