Themenbereiche
- Verordnungen für den Sport
- Finanzielle Hilfe zur Wiederankurbelung des Freiburger Sports
- Schulsport
- Breiten- und Berufssport
- Sportanlagen
- Weitere Links
Erinnerung an die Verhaltensregeln im Kampf gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus
1. Häufige Desinfektion der Hände und Einhaltung von Hygienemassnahmen. Bleiben Sie bei Symptomen zu Hause und wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt
2. Einhaltung eines Abstands von 1.5 Metern
3. Tragen Sie eine Maske, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann
4. Stellen Sie die Rückverfolgung von Personen sicher
ALLGEMEIN ab dem 17. Februar 2021 (Massnahmen des Bundes)
Breitensport und Elitesport / Berufsport |
Schulsport |
Keine Beschränkungen für Sportpraxis. |
Alle sportlichen und kulturelle Aktivitäten können ab sofort ohne Einschränkungen stattfinden (Im ÖV gilt weiterhin eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren). Beibehalt der Tests vor schulischen Aktivitäten mit Übernachtungen
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Verordnungen
Finanzielle Hilfe zur Wiederankurbelung des Freiburger Sports
Der Grosse Rat hat entschieden, dass der Sport von einem Hilfsbeitrag aus dem Wiederankurbelungsplan der Freiburger Wirtschaft profitieren kann. Diese Massnahme soll den Sportorganisationen helfen, ihre jeweiligen Aktivitäten so gut wie möglich wieder aufzunehmen. Sie können Unterstützung anfordern, indem Sie nach dem Antragsverfahren auf dem Seite - Finanzielle Hilfe zur Wiederankurbelung des Freiburger Sports vorgehen.
Finanzielle Hilfe zur Wiederankurbelung des Freiburger Sports
Schulsport
Informationen zu den Rahmenbedingungen für den Schulsport in dieser Pandemiezeit finden Sie auf dafür vorgesehenen Seite.
COVID-19 - SchulsportBreiten- und Berufssport
Informationen zu den Rahmenbedingungen des Vereins- und Berufssports in dieser Pandemiezeit finden Sie auf der folgenden Seite.
COVID 19 - Breiten- und BerufssportSportanlagen
Eidgenössische und kantonale Maßnahmen für den Sport :
Keine Beschränkungen für Sportpraxis.