Letzten News
Unter dem folgenden Link finden Sie die neuesten Informationen zum Sport.
COVID 19 - Sport News
ALLGEMEIN ab 1. März 2021
Die Sportanlagen bleiben mit Schutzkonzept zu den üblichen Zeiten geöffnet, jedoch nur für:
- Aktivitäten für Jugendliche <20 Jahre alt (2001 und jünger)
- Elitesport
- Schulsport
Sportanlagen im Freien sind alle geöffnet.
Breitensport |
Schulsport |
Elitesport |
Trainings ohne Einschränkung <20 Jahre (mit räumlich getrennten Sportanlagen). Wettkämpfe ohne Publikum erlaubt. Trainings mit max. 15 Personen >20 Jahre nur im Freien (ohne Kontakt / Maskenpflicht oder Abstand). Wettkämpfe verboten. |
Maskenpflicht ab der 9H (im Freien nicht obligatorisch) und in Gruppenaktivitäten. Kontaktsportarten nicht erlaubt.
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Trainings mit max. 15 Personen oder einer Wettkampfmannschaft
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«Alltags»-Hotline: 026 552 60 00
Täglich von Mo - So 08:30 - 12:00 / 13:30 - 17:00 erreichbar.
per E-Mail an folgende Adresse: viequotidienne@fr.ch
FAQ zum Coronavirus betreffend Alltag.
Themenbereiche
- Massnahmen für den Sport
- Finanzielle Hilfe zur Wiederankurbelung des Freiburger Sports
- Schulsport
- Breiten- und Berufssport
- Sportanlagen
- zusätzliche Informationen
Erinnerung an die Verhaltensregeln im Kampf gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus
1. Häufige Desinfektion der Hände und Einhaltung von Hygienemassnahmen. Bleiben Sie bei Symptomen zu Hause und wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt
2. Einhaltung eines Abstands von 1.5 Metern
3. Tragen Sie eine Maske, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann
4. Stellen Sie die Rückverfolgung von Personen sicher
Verordnungen
- Verordnung über kantonale Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus - 19. Januar 2021
- Verordnung über kantonale Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus - 9. Januar 2021
- Verordnung über kantonale Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus - 18. Dezember 2020
- Verordnung über kantonale Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus - 10. November 2020
- Verordnung des Bundes von 1. März 2021 - Massnahmen gegen COVID-19
- Liste der Sportarten mit und ohne Körperkontakt
Finanzielle Hilfe zur Wiederankurbelung des Freiburger Sports
Der Grosse Rat hat entschieden, dass der Sport von einem Hilfsbeitrag aus dem Wiederankurbelungsplan der Freiburger Wirtschaft profitieren kann. Diese Massnahme soll den Sportorganisationen helfen, ihre jeweiligen Aktivitäten so gut wie möglich wieder aufzunehmen. Sie können Unterstützung anfordern, indem Sie nach dem Antragsverfahren auf dem Seite - Finanzielle Hilfe zur Wiederankurbelung des Freiburger Sports vorgehen.
Finanzielle Hilfe zur Wiederankurbelung des Freiburger Sports
Schulsport
Informationen zu den Rahmenbedingungen für den Schulsport in dieser Pandemiezeit finden Sie auf dafür vorgesehenen Seite.
COVID-19 - SchulsportBreiten- und Berufssport
Informationen zu den Rahmenbedingungen des Vereins- und Berufssports in dieser Pandemiezeit finden Sie auf der folgenden Seite.
COVID 19 - Breiten- und BerufssportSportanlagen
Die Verantwortung für die Bereitstellung des Systems liegt beim Eigentümer.
Für die Benutzung der Anlage muss sowohl vom Eigentümer als auch vom Nutzer ein Schutzkonzept erstellt werden. Die Eigentümer von Sportanlagen müssen einen Schutzplan (Art. 4) aufstellen, der insbesondere Folgendes umfasst:
- Einhaltung der Kapazitätsgrenzen von Anlagen und des Abstands von Einzelpersonen
- Steuerung der Flüsse innerhalb der Anlage (Ankünfte, Garderobe, Training und Verlassen)
- Häufige Reinigung
Eidgenössische und kantonale Maßnahmen für den Sport:
- Das Tragen einer Maske ist in allen Sportanlagen obligatorisch.
- Kraft- und Fitnessraum: Geschlossen (jedoch geöffnet für den Schulsport, für Aktivitäten für Jugendliche <20 Jahre und den Elitesport)
- Schwimmbäder: Geschlossen (jedoch geöffnet für den Schulsport, für Aktivitäten für Jugendliche <20 Jahre und den Elitesport)
- Eishallen: Geschlossen (jedoch geöffnet für den Schulsport, für Aktivitäten für Jugendliche <20 Jahre und den Elitesport)
- Sportanlagen: Geschlossen (jedoch geöffnet für den Schulsport, für Aktivitäten für Jugendliche <20 Jahre und den Elitesport)
Weitere Informationen sind auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter zu finden.
Weitere Links
Letzte Änderung : 25/02/2021