Am 16. Januar 1804 wurde erstmals ein kantonales Gesetz angenommen, mit dem die Missbräuche im Hausier- und Wandergewerbe und im Kurzwarenhandel bekämpft werden sollten, ohne diese Art von Gewerbe dermassen einzuschränken, dass die Gewerbefreiheit beeinträchtigt worden wäre. Darin war bereits die Rede von Patenten, die dazumal vom Kleinen Rat erteilt wurden. 1940 wurde diese Kompetenz, die bis anhin in den Zuständigkeitsbereich der Zentralpolizei gefallen war, dem freiburgischen Patentamt übertragen, während die Oberämter diese Aufgabe in den Bezirken übernahmen. Ab 1959 war dieser Tätigkeitsbereich dem kantonalen Patentamt vorbehalten. Während im Laufe der Jahre verschiedene neue Bereiche aus verschiedenen reglementierten beruflichen Tätigkeiten hinzukamen, wechselte das Amt mehrmals seinen Namen, bevor es im Jahr 2003 schliesslich die Bezeichnung Amt für Gewerbepolizei erhielt.
Amt für Gewerbepolizei : Historischer Rückblick
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Das Amt für Gewerbepolizei wirkt mit bei der Erteilung von Bewilligungen und bei der Kontrolle von geschäftlichen Tätigkeiten, für die nicht eine vollständige Handlungsfreiheit gilt.
Herausgegeben von Amt für Gewerbepolizei
Letzte Änderung: 01.12.2016