Der Beschluss über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals (SGF 122.72.21) wurde am 19. November 1990 erlassen. Einige Artikel dieses Beschlusses beziehen sich auf das alte Gesetz über die Besoldungen des Staatspersonals. In seinem Anhang mit den Referenzfunktionen des Staates Freiburg und ihrer Einreihung hat es seit 1991 sehr viele Änderungen gegeben. Ausserdem sind darin einige Referenzfunktionen enthalten, denen sich nur sehr wenige Mitarbeitende oder gar keine mehr zuordnen lassen. Deshalb wird dem Staatsrat ein neuer Erlasstext in Form einer Verordnung unterbreitet (s. Anhang). Diese Verordnung beinhaltet technische Änderungen, die keinen Einfluss auf die Einreihungen haben. Mit der Veröffentlichung dieser neuen Verordnung werden der Beschluss und sein Anhang aufgehoben.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. September 2022.
Dokumente
- Vorentwurf der Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals
- Vorentwurf der Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals - Begleitschreiben
- Liste des fonctions supprimées - Liste der aufgehobenen Funktionen
- Vorentwurf der Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals - Liste der Vernehmlassungsadressaten