Dies bedeutet:
- Ab dem 1. April 2022 geniessen besonders gefährdete Personen keinen besonderen Schutz mehr (Aufhebung von Art. 27a der Covid-19 Verordnung 3). Der Staat als Arbeitgeber ruft die Mitarbeitenden jedoch auf, Rücksicht auf besonders gefährdete Personen zu nehmen. Die Beibehaltung etwaiger spezieller Massnahmen wird von Fall zu Fall vom/von der Vorgesetzten geprüft.
- Positiv getestete Personen sind nicht mehr verpflichtet, sich mindestens fünf Tage lang zu isolieren (Aufhebung von Art. 7 und 8 der Covid-19 Verordnung besondere Lage). Auch in dieser Hinsicht ruft der Staat als Arbeitgeber, der für die Gesundheit seines Personals zu sorgen hat auf, gesunden Menschenverstand walten zu lassen und ggf. freiwillig Gesundheitsmassnahmen anzuwenden. Wie bei einer Grippe oder bei einer ansteckenden Krankheit empfiehlt es sich, zu Hause zu bleiben, bis die Symptome abgeklungen sind oder allenfalls bei der Arbeit eine Maske zu tragen und die Hände regelmässig zu desinfizieren. Dies erfolgt aus Rücksicht auf die anderen Mitarbeitenden, insbesondere auf jene, die besonders gefährdet sind.
- Mit der Abschaffung der Isolationspflicht für infizierte Personen gilt erneut die Pflicht zur Vorlage eines Arztzeugnisses ab dem vierten Tag der Abwesenheit (und nicht mehr ab dem neunten Tag; Art. 76 StPR).
Die mobile Arbeit des Staatspersonals
Alle nützlichen Informationen und Dokumente zur mobilen Arbeit finden Sie unter https://www.fr.ch/de/arbeit-und-unternehmen/arbeiten-beim-staat/die-mobile-arbeit-des-staatspersonals
COVID-19: Kinder und Gesundheit
Ihr Kind ist krank: Darf es in die Schule oder in die Krippe? Ihr Kind hatte Kontakt mit einer infizierten Person: Was tun? Hier finden Sie Informationen zum Thema Coronavirus und Kinder : COVID-19: Kinder und Gesundheit
Beratungsstelle Espace Gesundheit Soziales
Die derzeitige Situation und die getroffenen Massnahmen können zu erheblichen Ängsten und Befürchtungen führen. Als Angestellte des Staates Freiburg können Sie, wenn Sie sich dazu veranlasst fühlen, die Beratungsstelle Espace Gesundheit Soziales um Unterstützung bitten (026 305 59 55, cess@fr.ch, www.fr.ch/cess).