Die PKSPF verzinst die Altersguthaben für das Jahr 2022 mit 1%
Trotz des per 31. Dezember 2022 verzeichneten Verlusts von -5,3% wird die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) auf den reglementarischen Altersguthaben ihrer Versicherten einen Zins von 1% gutschreiben (siehe Kasten). Die Verzinsung betrifft den Pensionsplan der PKSPF, dem die Mehrheit der versicherten Personen angehört, sowie den BVG-Plan, der unter anderem Personen mit befristeten Arbeitsverträgen abdeckt. Im Zusatzplan für die Kader gibt es keine eigentliche Verzinsung, sondern der Betrag der Risikobeiträge, der nicht zur Finanzierung der Leistungen verwendet wird, wird in Form von Zinsen an die versicherten Personen zurückgegeben.
Provisorischer Zinssatz 2023
Was die Zinsen für das Jahr 2023 betrifft, so wird die PKSPF in ihren drei Plänen einen provisorischen Zinssatz von 1% anwenden. Dieser Zinssatz wird für Guthaben von versicherten Personen angewandt, die bis zum 30. November 2023 aus der Kasse austreten oder bis zum 1. Dezember 2023 in Pension gehen.
Einsatz eines unabhängigen Schiedsrichters
Die Verzinsung 2022 der Altersguthaben und der provisorische Zins wurden von einem unabhängigen Schiedsrichter entschieden. Der Einsatz dieses Schiedsrichters wurde von der Berner Aufsichtsbehörde übergangsweise vorgesehen. Das Schiedsverfahren kommt bei Stimmengleichheit im Vorstand und bis zum Inkrafttreten der Revision des kantonalen Gesetzes über die Pensionskasse zur Anwendung. Diese Revision, die demnächst dem Grossen Rat vorgelegt wird, soll die Kasse mit der Rechtsprechung im Bereich der Vertretung der versicherten Personen in Einklang bringen.
Definitiver Zinssatz 2023
Der Vorstand wird Anfang 2024 den definitiven Zinssatz für die Guthaben der versicherten Personen per 31. Dezember 2023 auf der Grundlage des Deckungsgrades, der auf den Kapital- und Immobilienanlagen erzielten Rendite und der allgemeinen Lage festlegen.
Beschränkung der Verzinsung auf die Altersguthaben gemäss BVG
Die Verzinsung der reglementarischen Altersguthaben 2022 ist aufgrund der schlechten Ergebnisse der PKSPF auf das Altersguthaben gemäss BVG beschränkt. Konkret wird auf diesem Altersguthaben gemäss BVG der Zins von 1% berechnet und der Betrag dem reglementarischen Altersguthaben gutgeschrieben. Im Zusatzplan für die Kader gibt es kein Altersguthaben gemäss BVG. Aus diesem Grund ist der Kaderplan von der Verzinsung nicht betroffen. Die reglementarischen Altersguthaben des BVG-Plans entsprechen ihrerseits den Altersguthaben gemäss BVG. Die per 1. Januar 2023 erstellten Versicherungsausweise des Pensionsplans und des Zusatzplans für die Kader werden im Mai versandt. Die Versicherten des BVG-Plans haben ihre Versicherungsausweise im März erhalten.