Während der Zeit, in der unser Schalter wegen des Coronavirus geschlossen bleibt, kann die Beglaubigung der Unterschrift der versicherten Person und/oder des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners oder der Ehegattin bzw. eingetragenen Partnerin wie folgt erfolgen:
- Sie schicken uns das entsprechende, ausgefüllte Formular mit einer Kopie eines amtlichen Ausweises, auf dem Ihre bzw. die Unterschrift Ihres Ehegatten oder eingetragenen Partners bzw. Ihrer Ehegattin oder eingetragenen Partnerin ersichtlich ist;
- Sie geben uns zusätzlich eine Telefonnummer an, mit der wir Ihren Ehegatten oder eingetragenen Partners bzw. Ihre Ehegattin oder eingetragene Partnerin kontaktieren können;
- Sobald unser Schalter wieder geöffnet ist, muss die formelle Beglaubigung so rasch wie möglich – unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises – an unserem Schalter nachgeholt werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.
Herausgegeben von
Pensionskasse des Staatspersonals
Letzte Änderung : 10/06/2020 - 17h25