Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) erbringt, sofern die Bedingungen erfüllt sind, hauptsächlich folgende Leistungen:
Im Alter
- Im Falle einer vorzeitigen Pensionierung, Auszahlung eines eventuellen AHV-Vorschusses und einer monatlichen Altersrente oder einer gekürzten monatlichen Altersrente und einem Alterskapital.
- Im Falle einer ordentlichen Pensionierung, einzig die Auszahlung einer monatlichen Altersrente oder einer gekürzten monatlichen Altersrente und einem Alterskapital.
Bei Invalidität
Auszahlung einer Invalidenrente und gegebenenfalls einer Invaliden-Kinderrente.
Im Todesfall
Auszahlung einer Waisenrente, einer Witwen-/Witwerrente, bzw. einer Rente an den/die hinterbliebene-n eingetragene-n Lebenspartner-in oder einmalige Auszahlung eines Todesfallkapitals.
Gesetzliche Grundlagen
Nachfolgend die wichtigsten gestzlichen Grundlagen der PKSPF :
- Gesetz vom 12. Mai 2011 über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG)
- Reglement vom 22. September 2011 über den Pensionsplan der Pensionskasse des Staatspersonals (RPP)
- Reglement vom 22. September 2011 über den BVG-Plan der Pensionskasse des Staatspersonals (RBVGP)
- Reglement vom 22. September 2011 über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals
Letzte Änderung : 09/06/2020