Präsentation
Präsentation der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF).
Auftrag
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) hat die Aufgabe, die Mitarbeiter des Staates und seiner Institutionen gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod zu versichern.
Leistungen
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) erbringt, sofern die Bedingungen erfüllt sind, folgende Leistungen:
Im Pensionsplan:
Im Alter
- Im Falle einer vorzeitigen Pensionierung: Auszahlung eines eventuellen AHV-Vorschusses und einer monatlichen Alterspension oder einer gekürzten monatlichen Alterspension und eines Alterskapitals.
- Im Falle einer ordentlichen Pensionierung: Auszahlung einer monatlichen Alterspension oder einer gekürzten monatlichen Alterspension und eines Alterskapitals.
Bei Invalidität
Auszahlung einer Invalidenpension und gegebenenfalls einer Invaliden-Kinderpension.
Im Todesfall
Auszahlung einer Waisenpension, einer Ehegattenpension bzw. einer Pension an den/die hinterbliebene-n eingetragene-n Lebenspartner-in oder einmalige Auszahlung eines Todesfallkapitals.
Im BVG-Plan:
Im Alter
Auszahlung einer monatlichen Alterspensionpension oder einer gekürzten monatlichen Alterspension und eines Alterskapitals.
Bei Invalidität
Auszahlung einer Invalidenpension und gegebenenfalls einer Invaliden-Kinderpension.
Im Todesfall
Auszahlung einer Waisenpension, einer Ehegattenpension bzw. einer Pension an den/die hinterbliebene-n eingetragene-n Lebenspartner-in oder einmalige Auszahlung eines Todesfallkapitals.
Im Zusatzplan für die Kader:
Im Alter, bei Invalidität oder Tod
Auszahlung eines Kapitals.
Bestand der PKSPF am 31. Dezember 2021
- Aktive Versicherte : 20'575
- Pensions- und Rentenbegünstigte : 8’555
Gesetzliche Grundlagen
Nachfolgend die wichtigsten gestzlichen Grundlagen der PKSPF :
- Gesetz vom 12. Mai 2011 über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG)
- Reglement über den Pensionsplan der Pensionskasse des Staatspersonals (RPP)
- Reglement über den BVG-Plan der Pensionskasse des Staatspersonals (RBVGP)
- Reglement über den Zusatzplan für die Kader des Staatspersonals, die bei der Pensionskasse des Staatspersonals versichert sind (RKZP)
- Reglement über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals
Verknüpfte Dokumente
- Gesetz vom 12. Mai 2011 über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG)
- Reglement über den Pensionsplan der Pensionskasse des Staatspersonals (RPP)
- Reglement über den BVG-Plan der Pensionskasse des Staatspersonals (RBVGP)
- Reglement über den Zusatzplan für die Kader des Staatspersonals, die bei der Pensionskasse des Staatspersonals versichert sind (RKZP)
- Reglement über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals