Präsentation
Präsentation der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF).
Auftrag
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) hat die Aufgabe, die Mitarbeiter des Staates und seiner Institutionen gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod zu versichern.
Leistungen
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) erbringt, sofern die Bedingungen erfüllt sind, hauptsächlich folgende Leistungen:
Im Alter
- Im Falle einer vorzeitigen Pensionierung, Auszahlung eines eventuellen AHV-Vorschusses und einer monatlichen Altersrente oder einer gekürzten monatlichen Altersrente und einem Alterskapital.
- Im Falle einer ordentlichen Pensionierung, einzig die Auszahlung einer monatlichen Altersrente oder einer gekürzten monatlichen Altersrente und einem Alterskapital.
Bei Invalidität
Auszahlung einer Invalidenrente und gegebenenfalls einer Invaliden-Kinderrente.
Im Todesfall
Auszahlung einer Waisenrente, einer Witwen-/Witwerrente, bzw. einer Rente an den/die hinterbliebene-n eingetragene-n Lebenspartner-in oder einmalige Auszahlung eines Todesfallkapitals.
Bestand der PKSPF am 31. Dezember 2020
- Aktive Versicherte : 20'794
- Pensions- und Rentenbegünstigte : 7'460
Gesetzliche Grundlagen
Nachfolgend die wichtigsten gestzlichen Grundlagen der PKSPF :
- Gesetz vom 12. Mai 2011 über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG)
- Reglement vom 22. September 2011 über den Pensionsplan der Pensionskasse des Staatspersonals (RPP)
- Reglement vom 22. September 2011 über den BVG-Plan der Pensionskasse des Staatspersonals (RBVGP)
- Reglement vom 22. September 2011 über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals
Verknüpfte Dokumente
- Gesetz vom 12. Mai 2011 über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG)
- Reglement über den Pensionsplan der Pensionskasse des Staatspersonals (RPP)
- Reglement über den BVG-Plan der Pensionskasse des Staatspersonals (RBVGP)
- Reglement über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals