Aktive Versicherte
Informationen für die aktiven Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg
Vorsorgepläne
Die PKSPF bietet zwei Vorsorgepläne an:
- den "Pensions-Vorsorgeplan", der im Gegensatz zum BVG-Plan höhere, überobligatorische Leistungen bietet.
- den "BVG-Vorsorgeplan", der mit wenigen Ausnahmen den gesetzlichen Vorgaben des eidgenössischen BVG entspricht;
Der Beitritt zum einen oder anderen Plan hängt von der Anstellungsdauer ab. Mitarbeitende mit einem unbefristeten Anstellungsvertrag oder einen Anstellungsvertrag von mehr als einem Jahr sind automatisch in der Pensions-Vorsorgeregelung versichert. Bei Arbeitsverträgen mit einer Anstellungsdauer von weniger als einem Jahr werden die Mitarbeitenden im BVG-Vorsorgeplan versichert und bezahlen nur dann Vorsorgebeiträge, wenn ihr Gehalt den minimalen Anforderungen genügt.
Pensions-Vorsorgeplan
Es handelt sich hierbei um eine überobligatorische Vorsorgeregelung, welche über das BVG-Minimum hinausgeht. Der beitragspflichtige, versicherte Lohn wird wie folgt berechnet:
Monatlicher AHV-Lohn
./. Koordinationsabzug, d.h. CHF 2'091.25 x Beschäftigungsgrad (per 2021 gültiger Wert)
= versicherter Lohn
Der versicherte Lohn für das Jahr 2018 beläuft sich im Maximum auf CHF 223'821.20.
Die Beitragssätze belaufen sich auf:
zwischen dem 1. Januar des 18. Altersjahres und dem vollendeten 22. Altersjahr:
1% des versicherten Lohnes zu Lasten des Versicherten
1.4% des versicherten Lohnes zu Lasten des Arbeitgebers
ab dem folgenden Monat des vollendeten 22. Altersjahr:
10.66% des versicherten Lohnes zu Lasten des Versicherten
15.24% des versicherten Lohnes zu Lasten des Arbeitgebers
BVG-Vorsorgeplan
Dieser lehnt sich, mit wenigen Ausnahmen (Verzinsung des Altersguthabens; eine Invalidenrente, die auf zukünftigen, hochgerechneten, verzinsten Altersgutschriften beruht) an die gesetzlichen Vorgaben des eidgenössischen BVG an. Die Mitarbeitenden sind beitragspflichtig, sofern sie die Bedingungen des BVG erfüllen; für das Jahr 2021 sind dies ein Bruttolohn von mindestens CHF 21'510.00 pro Arbeitgeber.
Bei Erreichen dieses Betrages werden die Beiträge folgendermassen erhoben:
- bei einem Bruttogehalt zwischen CHF 21'510.00 und CHF 28'680.00 auf der Basis eines koordinierten (=versicherten) Lohnes von CHF 3'585.00;
- bei einem Bruttogehalt zwischen CHF 28'680.05 und CHF 86'040.00 auf dem koordinierten Lohn, der dem Bruttogehalt abzüglich CHF 25'095.00 entspricht;
- bei einem Bruttogehalt von mehr als CHF 86'040.00 auf der Basis eines koordinierten Lohnes von CHF 60'945.00.
Die Beiträge werden paritätisch erhoben. Die Beitragssätze belaufen sich auf:
Alter | Sparbeitrag in % |
Risikobeitrag in % |
Gesamtbeitrag in % |
18-24 Jahre | 0 | 2.4 | 2.4 |
25-34 Jahre | 7 | 2.4 | 9.4 |
35-44 Jahre | 10 | 2.4 | 12.4 |
45-54 Jahre | 15 | 2.4 | 17.4 |
55-65 Jahre | 18 | 2.4 | 20.4 |