Aktive Versicherte
Vorsorgepläne und Beiträge
Die PKSPF bietet drei Vorsorgepläne an:
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einen Plan, der mit wenigen Ausnahmen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) entspricht und als «BVG-Plan» bezeichnet wird;
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einen überobligatorischen Plan, der Leistungen bietet, die über die des BVG-Plans hinausgehen, den sogenannten «Pensionsplan».
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einen überobligatorischen Zusatzplan, der ausschließlich überobligatorische Leistungen in Kapitalform anbietet, den sogenannten «Zusatzplan für die Kader des Staatspersonals».
Die Zugehörigkeit zum Pensionsplan oder zum BVG-Plan hängt von der Dauer der Anstellung ab: Bei einem unbefristeten Vertrag oder einem Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr oder mehr erfolgt die Versicherung im Pensionsplan, während sie bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr im BVG-Plan erfolgt.
Für den Zusatzplan für die Kader des Staatspersonals wurden das massgebliche Gehalt und die Funktion als Kriterien für die Versicherung festgelegt.
Pensionsplan
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Es handelt sich um einen überobligatorisches Vorsorgeplan, der somit Leistungen vorsieht, die über das BVG-Minimum hinausgehen. Die Beiträge werden auf der Grundlage eines versicherten Lohns erhoben, der wie folgt berechnet wird:
AHV-Jahreslohn
./. Koordinationsbetrag, d.h. CHF 25'095 x Beschäftigungsgrad (2022).
= versicherter Lohn
Der maximale versicherte Lohn für das Jahr 2022 beläuft sich auf CHF 223'821.20.
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Im Pensionsplan sind drei Sparpläne vorgesehen: Standard, Plus und Maxi. Sie stehen der versicherten Person zur freien Wahl, ein Wechsel von einem zum anderen ist jedoch nur einmal pro Kalenderjahr auf den 1. Januar des Folgejahrs möglich. Die Modalitäten im Zusammenhang mit dem Wechsel der Sparpläne werden vom Arbeitgeber festgelegt.
Standardmässig zahlen Sie in den Plan Standard ein. Sie können jedoch jedes Jahr entscheiden, ob Sie Ihren Beitrag um 1% (nur Sparen - Plan Plus) oder um 3% (Sparen 2,9% und Risiko 0,1% - Plan Maxi) erhöhen möchten. Achtung: Für den Plan Maxi gilt die 3%ige Erhöhung erst ab einem Alter von 35 Jahren (siehe Beitragssätze weiter unten). Beachten Sie, dass Sie für den Wechsel zum Plan Maxi voll arbeitsfähig sein müssen, das heisst Sie dürfen nicht aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sein. Die zusätzlichen Beiträge, die sich aus den Plänen Plus und Maxi ergeben, sind vollständig von der versicherten Person zu tragen. Sie können die Beiträge, die je nach gewähltem Sparplan fällig werden, mit unserem Beitragsrechner simulieren.
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Sie werden in Prozenten des versicherten Lohns festgelegt und hängen vom BVG-Alter der versicherten Person ab. Das BVG-Alter berechnet sich nach der Formel «laufendes Jahr minus Geburtsjahr».
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Beitragssätze des Plans Standard:
BVG-Alter Versicherte Person Arbeitgeber 18 – 21 Jahre 0.78% 1.12% 22 – 34 Jahre 10.02% 12.38% 35 – 44 Jahre 10.02% 13.38% 45 – 54 Jahre 12.92% 16.88% 55 – 70 Jahre 13.02% 21.38% Aufteilung zwischen Spar-/Risikobeitrag und anderen Kosten des Standardplans:
BVG-Alter Versicherte Person Arbeitgeber Sparen Risiko + Kosten Sparen Risiko + Kosten 18 – 21 Jahre 0.00% 0.78% 0.00% 1.12% 22 – 34 Jahre 8.00% 2.02% 9.50% 2.88% 35 – 44 Jahre 8.00% 2.02% 10.50% 2.88% 45 – 54 Jahre 10.90% 2.02% 14.00% 2.88% 55 – 70 Jahre 11.00% 2.02% 18.50% 2.88% -
Beitragssätze Plan Plus:
BVG-Alter Versicherte Person Arbeitgeber 18 – 21 Jahre 0.78% 1.12% 22 – 34 Jahre 11.02% 12.38% 35 – 44 Jahre 11.02% 13.38% 45 – 54 Jahre 13.92% 16.88% 55 – 70 Jahre 14.02% 21.38% Aufteilung zwischen Spar-/Risikobeitrag und anderen Kosten des Plans Plus:
BVG-Alter Versicherte Person Arbeitgeber Sparen Risiko + Kosten Sparen Risiko + Kosten 18 – 21 Jahre 0.00% 0.78% 0.00% 1.12% 22 – 34 Jahre 9.00% 2.02% 9.50% 2.88% 35 – 44 Jahre 9.00% 2.02% 10.50% 2.88% 45 – 54 Jahre 11.90% 2.02% 14.00% 2.88% 55 – 70 Jahre 12.00% 2.02% 18.50% 2.88% -
Beitragssätze des Plans Maxi:
BVG-Alter Versicherte Person Arbeitgeber 18 – 21 Jahre 0.78% 1.12% 22 – 34 Jahre 11.02% 12.38% 35 – 44 Jahre 13.02% 13.38% 45 – 54 Jahre 15.92% 16.88% 55 – 70 Jahre 16.02% 21.38% Aufteilung zwischen Spar-/Risikobeitrag und anderen Kosten des Maxi-Plans:
BVG-Alter Versicherte Person Arbeitgeber Sparen Risiko + Kosten Sparen Risiko + Kosten 18 – 21 Jahre 0.00% 0.78% 0.00% 1.12% 22 – 34 Jahre 8.90% 2.12% 9.50% 2.88% 35 – 44 Jahre 10.90% 2.12% 10.50% 2.88% 45 – 54 Jahre 13.80% 2.12% 14.00% 2.88% 55 – 70 Jahre 13.90% 2.12% 18.50% 2.88%
BVG-Plan
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Der BVG-Plan lehnt sich, mit wenigen Ausnahmen (Verzinsung des Altersguthabens) an die Vorgaben des BVG an. Die Mitarbeitenden sind nur beitragspflichtig, wenn sie im Jahr 2022 vom selben Arbeitgeber einen AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 21'510.00 erhalten. Bei Erreichen dieses Betrages werden die Beiträge wie folgt erhoben (Beträge für 2022):
- bei einem AHV-Jahreslohn von CHF 21'510.01 bis CHF 28'680.00 auf einem versicherten Lohn von CHF 3'585.00;
- bei einem AHV-Jahreslohn von CHF 28'680.01 bis CHF 86'040.00 auf dem versicherten Lohn, der dem AHV-Jahreslohn abzüglich CHF 25'095.00 entspricht;
- bei einem AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 86'040.00 auf einem versicherten Lohn von CHF 60'945.00.
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Die Beitragssätze werden in Prozent des versicherten Lohns festgelegt und sind vom BVG-Alter der versicherten Person abhängig. Das BVG-Alter berechnet sich nach der Formel «laufendes Jahr minus Geburtsjahr». Im BVG-Plan versicherte Personen können den Sparplan nicht selber bestimmen.
Die Beitragssätze sind wie folgt:
BVG-Alter Spar-beitrag Risiko und Kosten Totaler
BeitragZu Lasten: Versicherte/r Arbeitgeber 18–24 Jahre 0% 2.4% 2.4% 1.2% 1.2% 25–34 Jahre 7% 2.4% 9.4% 4.7% 4.7% 35–44 Jahre 10% 2.4% 12.4% 6.2% 6.2% 45–54 Jahre 15% 2.4% 17.4% 8.7% 8.7% 55–65 Jahre 18% 2.4% 20.4% 10.2% 10.2%
Zusatzplan für die Kader
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Der Zusatzplan für die Kader bietet überobligatorische Leistungen ausschliesslich in Kapitalform. Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-Jahreslohn abzüglich des bereits im Pensionsplan versicherten Teils des AHV-Jahreslohns.
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Im Zusatzplan für die Kader sind drei Sparpläne vorgesehen: Standard, Plus und Maxi. Sie stehen der versicherten Person zur freien Wahl, ein Wechsel von einem zum anderen ist jedoch nur einmal pro Kalenderjahr auf den 1. Januar des Folgejahres möglich. Die Modalitäten im Zusammenhang mit dem Wechsel der Sparpläne werden vom Arbeitgeber festgelegt.
Standardmässig zahlen Sie in den Minimalplan ein. Sie können jedoch jedes Jahr entscheiden, ob Sie Ihren Beitrag um 3.4% (3% Sparen und 0.4% Risiko – Mittlerer Plan) oder um 8.4% (7.4% Sparen und 1% Risiko – Maximalplan) erhöhen wollen. Die aus dem Mittleren Plan und dem Maximalplan resultierenden zusätzlichen Beiträge gehen vollständig zu Ihren Lasten.
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Die Beitragssätze werden in Prozent des versicherten Lohns festgelegt und sind vom BVG-Alter der versicherten Person abhängig. Das BVG-Alter berechnet sich nach der Formel Kalenderjahr minus Geburtsjahr.
Die Beitragssätze sind wie folgt:
Plan Sparen Risiko und
KostenTotal-
BeitragZu Lasten: Versicherte-r Arbeitgeber Minimalplan 14.6% 2.0% 16.6% 4.1% 12.5% Mittlerer Plan 17.6% 2.4% 20.0% 7.5% 12.5% Maximalplan 22.0% 3.0% 25.0% 12.5% 12.5%