Leistungen der PKSPF
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) erbringt, sofern die Bedingungen erfüllt sind, folgende Leistungen:
Im Pensionsplan:
Im Alter
- Im Falle einer vorzeitigen Pensionierung: Auszahlung eines eventuellen AHV-Vorschusses und einer monatlichen Alterspension oder einer gekürzten monatlichen Alterspension und eines Alterskapitals von maximal 50% des bei der Pensionierung erworbenen reglementarischen Altersguthabens.
- Im Falle einer ordentlichen Pensionierung: Auszahlung einer monatlichen Alterspension oder einer gekürzten monatlichen Alterspension und eines Alterskapitals von maximal 50% des bei der Pensionierung erworbenen reglementarischen Altersguthabens.
Bei Invalidität
Auszahlung einer Invalidenpension und gegebenenfalls einer Invaliden-Kinderpension.
Im Todesfall
Auszahlung einer Waisenpension, einer Ehegattenpension bzw. einer Pension an den/die hinterbliebene-n eingetragene-n Lebenspartner-in oder einmalige Auszahlung eines Todesfallkapitals.
Im BVG-Plan:
Im Alter
Auszahlung einer monatlichen Alterspensionpension oder einer gekürzten monatlichen Alterspension und eines Alterskapitals von maximal 25% des bei der Pensionierung erworbenen reglementarischen Altersguthabens.
Bei Invalidität
Auszahlung einer Invalidenpension und gegebenenfalls einer Invaliden-Kinderpension.
Im Todesfall
Auszahlung einer Waisenpension, einer Ehegattenpension bzw. einer Pension an den/die hinterbliebene-n eingetragene-n Lebenspartner-in oder einmalige Auszahlung eines Todesfallkapitals.
Im Zusatzplan für die Kader:
Im Alter, bei Invalidität oder Tod
Auszahlung eines Kapitals.
Gesetzliche Grundlagen
Nachfolgend die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen der PKSPF:
- Gesetz vom 12. Mai 2011 über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG)
- Reglement über den Pensionsplan der Pensionskasse des Staatspersonals (RPP)
- Reglement über den BVG-Plan der Pensionskasse des Staatspersonals (RBVGP)
- Reglement über den Zusatzplan für die Kader des Staatspersonals, die bei der Pensionskasse des Staatspersonals versichert sind (RKZP)
- Reglement über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals
Verknüpfte Dokumente
- Gesetz vom 12. Mai 2011 über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG)
- Reglement über den Pensionsplan der Pensionskasse des Staatspersonals (RPP)
- Reglement über den BVG-Plan der Pensionskasse des Staatspersonals (RBVGP)
- Reglement über den Zusatzplan für die Kader des Staatspersonals, die bei der Pensionskasse des Staatspersonals versichert sind (RKZP)
- Reglement über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge für die Versicherten der Pensionskasse des Staatspersonals