Der Vorentwurf des neuen Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals präsentiert sich als Rahmengesetz, das sich auf die Grundsätze der Finanzierung, die Bestimmung des Primates und die Regelung des flexiblen Altersrücktritts beschränkt. Er hat folgende Zielsetzungen:
> dauerhafte Festigung des Finanzierungssystems;
> Anpassung an die neuen bundesrechtlichen Vorschriften zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen (Gesetz vom 17. Dezember 2010);
> Berücksichtigung der demographischen Entwicklung (Erhöhung der Beiträge);
> Sicherstellung zielgerichteter Leistungen unter Begrenzung der Kosten;
> flexibles Rentenalter.
Letzte Änderung : 10/06/2020 - 21h10