Für das Staatspersonal bemisst sich der Teuerungsausgleich nach der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Monat November des Vorjahres bis November des laufenden Jahres (Indexbasis: Mai 2000 = 100). Der Index des Monats November 2009 lag bei 109.3. Ende November 2010 ist dieser Index auf 109.6 gestiegen, also um 0,3 Punkte oder 0,27 %. Die Gehälter des Staatspersonals werden somit mit einer Erhöhung um rund 0,3 % der Teuerung angepasst. Der Staatsrat hat darüber hinaus auch eine zusätzliche Reallohnerhöhung um 0,4 % beschlossen. So kommen alle Mitarbeitenden in den Genuss einer Lohnerhöhung von rund 0,7 % per 1. Januar 2011. Dazu kommt für 2011 noch eine weitere vom Staatsrat beschlossene Reallohnerhöhung für die Kaderfunktionen, die beim Maximum ihrer Gehaltsklasse angelangt sind, und die in Prozent der Lohnsumme insgesamt 0,2 % ausmacht. Mit dieser besonderen Massnahme ermöglicht es der Staatsrat dem Arbeitgeber Staat, auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig und attraktiv zu bleiben.
Alle diese Massnahmen zusammen bewirken eine Erhöhung der Lohnsumme um rund 0,9 %.
Ausserdem rücken die Staatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die noch nicht beim Maximum ihrer Gehaltsklasse angelangt sind, wie jedes Jahr um eine Gehaltsstufe innerhalb der Gehaltsskala vor. Dies entspricht in etwa 1 % der Lohnsumme.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird das Verwaltungspersonal des Staates Freiburg ab 1. Januar 2011 nach der zweiten und letzten Einführungsetappe in den Genuss einer fünften Ferienwoche kommen. Der Ferienanspruch beträgt neu:
- vom 20. bis zum vollendeten 49. Altersjahr 25 Tage (+ 2 Tage gegenüber 2010)
- vom 50. bis zum vollendeten 57. Altersjahr 28 Tage (unverändert)
- vom 58. bis zum vollendeten 59. Altersjahr 30 Tage (+ 2 Tage gegenüber 2010)
- ab dem 60. Altersjahr 30 Tage (unverändert)
Das Lehrpersonal kommt schon seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 in den Genuss der fünften Ferienwoche, und zwar in Form zusätzlicher Entlastungsstunden nach Anzahl Wochenunterrichtsstunden.
Schliesslich wurde per 1. Januar 2011 auch die Entschädigung für die Benützung des Privatfahrzeugs für Dienstfahrten angepasst. Dies hat eine Erhöhung des Grundtarifs (Fr. 0.74/km statt Fr. 0.70/km für die ersten 2000 Kilometer) sowie eine Änderung der degressiven Abstufung dieses Tarifs zur Folge.
Der Staatsrat freut sich, damit einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten zu können, und dankt ihnen für die zum Wohl der Freiburger Bevölkerung geleistete Arbeit.