Mit der Deregulierung des Tankvollzugs durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurden die Tankanlagen für die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in die Eigenverantwortung der Inhaber übertragen. Die Oberaufsicht über den Tankvollzug ist neu bei den Kantonen.
Die Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Benzin, chemische Flüssigkeiten) müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden (Gewässerschutzgesetz, Art. 22).
In der Zone S sind mittelgrosse, freistehende Tanks, Kleintanks sowie Gebindelager über 450 Liter bewilligungspflichtig und abnahmepflichtig.
In den besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen sind Lagertanks von 2'001 bis 250'000 Liter bewilligungs- und abnahmepflichtig. Kleintanks (451 bis 2'000 Liter), sowie Gebindelager über 450 Liter sind meldepflichtig.
In den übrigen Bereichen sind die Lagertanks meldepflichtig. Vor Inbetriebnahme der Installation ist das Meldeformular dem Amt für Umwelt (AfU) und der Gemeinde zuzustellen.
Kontrollen oder Ausserbetriebnahmen von Lageranlagen müssen durch Fachpersonen (siehe www.citec-suisse.ch unter Fachbetrieben) ausgeführt werden.
Die Dokumente für den Unterhalt und die Kontrollen hat der Inhaber mind. 10 Jahre aufzubewahren.
Die Aufgaben des Amts für Umwelt
- Verwaltung der Anlagekataster (Heizungstanks, Anlagen zur Lagerung von Kohlenwasserstoffen, Betriebe der Automobilbranche)
- Kontrolle der Anlagen und allfällige Sanierung
- Verwaltung der Rechnungen für Umweltverschmutzungen wegen Kohlenwasserstoffen
Dokumentation
- Kontrolle von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten - Modell einer Gemeinde-Verfügung
- Information für die Inhaberinnen und Inhaber von Tankanlagen für Heizöl, Diesel oder Benzin - Flyer für die Gemeinden
- Zweiwandige Kleintanks und ähnliche Anlageteile für Heiz- und Dieselöl - Übersichtstabelle
- Tankanlagen: Melden einer Installation - Formular
- Konformitätsbestätigung - Formular
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Link Extern
Kontakt
Amt für Umwelt, Sektion Gewässerschutz - Oberflächengewässer
Letzte Änderung : 09/06/2020