In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2014 legte der Staatsrat die Einzugsgebiete fest. Die Gemeinden haben bis Ende 2018 Zeit, sich entsprechend zu organisieren.
Der Kanton verfügt jetzt über 15 Einzugsgebiete.
- Ärgera
- Broye
- Chandon
- Glâne-Neirigue
- Greyerzersee
- Jaunbach
- Murtensee
- Neuenburgersee
- Obere Broye
- Obere Saane
- Obere Sense
- Saane
- Sonnaz-Crausaz
- Untere Sense
- Veveyse
Das Einzugsgebiet ist Gegenstand einer Gesamtplanung, die durch den Richtplan des Einzugsgebiets konkretisiert wird. Dieser muss auf regionaler Ebene die im Rahmen der kantonalen Planung definierten Grundsätze und Grundzüge der Gewässerbewirtschaftung übernehmen und konkretisieren. Er beschreibt den Zustand und die Ziele einer gesamtheitlichen Gewässerbewirtschaftung sowie die Massnahmen, die diesbezüglich zu treffen sind. Er gibt auch die Kosten der Massnahmen, die Fristen und die Ausführungsbehörde an. Kurz: Der Richtplan legt fest, wer auf dem Gebiet der Gewässerbewirtschaftung was macht. Die generellen Entwässerungspläne (GEP) der Gemeinden werden berücksichtigt und mit dem Richtplan des Einzugsgebiets koordiniert.