Mit dem Hund im Wald
Zum Schutz des Waldes und aus Rücksicht auf die anderen Waldbesucher sollten ein paar einfache Spielregeln berücksichtigt werden:
- Den Hund zurückrufen, sobald andere Waldbesucher in der Nähe sind
- Hundekot in der Nähe von Freizeitplätzen entfernen
- Den Hund unter Kontrolle halten, damit er dem Wild nicht nachstellt
- Hinweis: Vom 1. April bis zum 15. Juli (Tragzeit und Frühentwicklung der Tierjungen) herrscht Leinenzwang.
Biken im Wald
Ist man mit dem Bike unterwegs, sollte folgendes beachtet werden:
- Die Wege nicht verlassen
- In der Nähe von Spaziergängern langsamer fahren
- Keinen Abfall zurücklassen
Im Wald Pilze sammeln
Wer in den Wald geht, um Pilze zu sammeln, sollte darauf achten, nicht auf empfindlichen Stellen herumzutrampeln, unbekannte Pilze stehen zu lassen sowie die Beschränkung von 2 kg pro Tag und pro Person einzuhalten.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist beauftragt, die PilzkontrolleurInnen anzuerkennen.
Weitere Informationen
Reiten im Wald
Beim Reiten im Wald gelten folgende Spielregeln:
- Die Wege nicht verlassen
- Das Reittempo den anderen Waldbenützern anpassen
- Bei nassem Wetter nur Fahrwege benutzen
Holzschlagbewilligungen
Das Fällen von Bäumen im Wald erfordert grundsätzlich eine Holzschlagbewilligung. Private Waldeigentümer, die nur für den Eigenbedarf holzen, benötigen jedoch keine Bewilligung. Die Holzschlagbewilligung kann beim Revierförster eingeholt werden und ist gratis.
Bauen
Alle Bauten im Wald brauchen eine Bewilligung. Für nichtforstliche Bauten wird neben einer Baubewilligung ebenfalls eine Rodungsbewilligung verlangt. Forstliche Bauten und nichtforstliche Kleinbauten benötigen neben einer Baubewilligung ebenfalls eine Bewilligung des Forstdienstes.
Grundsätzlich ist das Bauen im Abstand von weniger als 20m vom Waldrand verboten, Ausnahmen sind aber möglich..
Befahren von Waldstrassen
Das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist nicht erlaubt. Eine entsprechende Signalisierung wird zur Zeit angebracht. Danke für die Benützung der bereitgestellten Parkplätze.
Veranstaltungen
Grundsätzlich ist der Wald allen zugänglich. Für grosse Veranstaltungen muss jedoch eine Bewilligung eingeholt werden.
Feuer
Feuer im Wald zum Grillieren ist gestattet, wenn ein vernünftiger Abstand zu den Bäumen eingehalten wird. Der Forstdienst kann zur Walderhaltung jedoch auch jegliches Feuer im Wald oder in bestimmten Waldgebieten verbieten. Technisches Blatt: die Verbrennung von Holz und organischen Stoffen.
Broschüren zum Download
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Julien Plaschy
Amt für Wald und Natur
Sektion Wald und Naturgefahren
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 43
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