Mit diesem Verbot sollen Gewässerverschmutzungen vermieden werden; denn das Risiko, dass diese gesundheitsgefährdenden Substanzen bei den ersten Auswaschungen (Bewässerung, Regen) über die Kanalisationen bis in Gewässer (Bäche, Seen oder Flüsse) oder ins Grundwasser gelangen, ist sehr hoch. Der Gebrauch von Herbiziden ist hingegen auf Flächen mit einem humusreichen Boden (z. B. Rasenflächen), die den Abbau des Produkts durch die in der Erde enthaltenen Mikroorganismen ermöglichen, erlaubt.
Es gibt aber auch für solche Flächen umweltschonende Unkrautbekämpfungsmethoden.
Das Engagement der Gemeinden
Mehrere Freiburger Gemeinden haben sich verpflichtet, ihre Grünflächen mit umweltschonenden Methoden zu unterhalten.
Dieser etwas andere Unterhalt der öffentlichen Räume muss den Einwohnerinnen und Einwohnern erklärt werden, weil nicht immer verstanden wird, weshalb nicht alles «Unkraut» entfernt wurde.
Das Amt für Umwelt hat deshalb Hilfsmittel vorbereitet, welche die Gemeinden in ihrer Aufklärungsarbeit unterstützen sollen.
Tafeln für die herbizidfreien Flächen (60 x 30 cm)
Logo "Gemeinde ohne Herbizide"
Bild Mohnblume
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Letzte Änderung : 09/06/2020