Das Amt für die Landwirtschaft (LwA) ist eine Verwaltungseinheit der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD).
In diesem Rahmen verfügt das Landwirtschaftsamt gleichzeitig über Entscheid-, Konsultativ-, Beratungs- und Kontrollbefugnisse.
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Herausgegeben von
Amt für Landwirtschaft
Letzte Änderung : 09/06/2020