Zusammenfassung der wichtigsten Energiesparmassnahmen in den Gebäuden des Staates:
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- Die Verwendung von privaten Zusatzheizgeräten ist nicht erlaubt.
- Die Nutzung aller elektrischen Geräte muss aufs Nötigste beschränkt werden.
- Alle Geräte im Standby-Modus müssen ausgesteckt werden.
- Die Benutzung von Aufzügen ist ausser für Personen mit eingeschränkter Mobilität verboten.
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- In den Büros des Staates wird die Zieltemperatur auf maximal 19 Grad begrenzt.
- Die Warmwasseraufbereitung wird unterbrochen.
- Die Beleuchtung der Gebäude wird reduziert.
Nachstehend finden Sie ausserdem zwei Flyer zu verantwortungsbewusstem Umweltverhalten am Arbeitsplatz und zu Aufzügen.