Wie ist mit Personen zu verfahren, die eine Zweitwohnung in der Gemeinde besitzen?
Personen, die eine Zweitwohnung in der Gemeinde besitzen, die die Aufenthaltsbedingungen aber nicht erfüllen, werden nicht in das Einwohnerregister aufgenommen. Es handelt sich um diejenigen Personen, die weniger als 3 Monate, ob aufeinanderfolgend oder nicht, pro Jahr in der Gemeinde wohnen. Ihnen wird kein EGID oder EWID zugewiesen.
Es kann vorkommen, dass die Gemeinde diese Personen für administrative Zwecke in ihrer Personendatenbank benötigt, z.B. für Steuer- oder Gebührenzwecke. In diesem Fall muss die Gemeinde mit ihrem Softwarelieferanten Kontakt aufnehmen, damit er einen Parameter installiert, der verhindert, dass sie in der Liste der Einwohnerkontrolle erscheinen.