Leistungen
Das Amt für Kulturgüter KGA erbringt namentlich folgende Leistungen:
- Das KGA führt das Verzeichnis der schützenswerten ortsgebundenen und beweglichen Kulturgüter und arbeitet mit den für ihre Unterschutzstellung zuständigen Behörden zusammen.
- Das KGA prüft Baubewilligungsgesuche und andere Geschäfte, die Kulturgüter betreffen, und stellt zuhanden der zuständigen Behörden ein Gutachten aus.
- Das KGA berät bei Massnahmen für die Erhaltung und Restaurierung geschützter Kulturgüter und verwaltet die Finanzhilfen.
- Das KGA fördert die Kenntnis und die Wertschätzung der Kulturgüter. Es besorgt Publikationen, beteiligt sich an der Aus- und Weiterbildung, organisiert Anlässe und beteiligt sich an Aktionen für das kulturelle Erbe.
- Es betreut eine Dokumentation über Kulturgüter und ihre Erhaltung.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für die Tätigkeit des KGA sind:
- Gesetz vom 7. November 1991 über den Schutz der Kulturgüter (KGSG)
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG)
Nützliche Links
Gesetz über den Schutz der Kulturgüter
Ausführungsreglement zum Gesetz über den Schutz der Kulturgüter
Raumplanungs- und Baugesetz