Denkmalpflege
Unter Denkmalpflege versteht man alle Massnahmen, die ergriffen werden, um die historische Substanz eines Kulturgutes zu bewahren, um seine Verwitterung oder seinen Verfall zu verlangsamen und zugleich seine Um- oder Neunutzung zu gewährleisten, um es nicht nur als materielles Objekt zu erhalten und zu pflegen, sondern auch seine Verständlichkeit in historischer, funktionaler oder formaler Hinsicht zu fördern. Das Prinzip der Reversibilität, das häufig als wichtigste Vorsichtsmassregel angesehen wird, ist durch das Prinzip des Ablesbarkeit zu ergänzen, damit auch der Sinn des Kulturgutes erhalten und gepflegt wird. Diese Forderung kann gelegentlich eine Restaurierung – die Rekonstruktion eines belegten früheren Zustandes – rechtfertigen. Allerdings hat die Denkmalpflege in den meisten Fällen der Bewahrung des aktuellen Zustandes zu dienen.
Herausgegeben von Amt für Kulturgüter
Letzte Änderung: 15.04.2024