Zweck
Die Lancierung von Geimeinschaftlichen Kulturprojekten von Professionellen, Freiwilligen und Amateurschaffenden zu unterstützen.
Voraussetzungen und Verfahren
Entsprechend den Bedingungen und Kriterien, die in den Richtlinien festgelegt sind, müssen die eingereichten Projekte einer Mehrheit der folgenden Ziele entsprechen:
- Förderung des Austauschs von Ideen, Erfahrungen und Kompetenzen sowie der Zusammenarbeit zwischen professionellen und nichtprofessionellen Akteurinnen und Akteuren, Unternehmen oder Vereinen;
- Ermöglichung einer qualitativen und nachhaltigen Entwicklung im Rahmen dieser Zusammenarbeit;
- Schaffung eines Rahmens für die ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich;
- Entwicklung neuer und innovativer Formen der Teilhabe, der Sensibilisierung, der Vermittlung oder der kulturellen Praktik;
- Beitrag zur Verbreitung und Zugänglichkeit der Amateur- und professionellen Kultur im Kanton.
Einen Unterstützungsbeitrag können einzig Projekte erhalten, die
- von einer juristischen Person des Privatrechts mit Sitz im Kanton Freiburg eingereicht werden, die im kulturellen Bereich tätig ist, und
- von mehreren Akteuren, Unternehmen oder Vereinigungen ausgearbeitet werden, von denen mindestens einer im kulturellen Bereich tätig sein muss.
Die Ausschreibung des Wettbewerbs erfolgt in zwei Etappen:
1) Einreichen einer Projektskizze mittels des Formulars, das auf der Website des Amts für Kultur zur Verfügung steht;
2) anschliessend wird der Gesuchsteller aufgefordert, ein komplettes Gesuch einzureichen, wenn das Dossier von der Jury berücksichtigt wurde.
Gemäss den Richtlinien (Art. 2 Abs. 3) sind von dieser Unterstützung Projekte ausgeschlossen, die durch die üblichen und derzeit geltenden Förderinstrumente des Amts für Kultur finanziert werden können, einschliesslich des Programms Kultur & Schule.
Der Unterstützungsbetrag kann nicht höher als 15 000 Schweizer Franken pro Projekt sein und nicht mehr als 80% der Projektkosten umfassen. Der Betrag wird vom Staat Freiburg und der Loterie Romande gemeinsam gewährt; es ist daher nicht notwendig, ein Gesuch bei der Loterie Romande einzureichen. Die Projekte müssen zwingend im Jahr 2023 starten und spätestens bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein.
Die Eingabefrist für die Projektskizzen ist der 23. April 2023.
Bei Fragen steht das Amt für Kultur zur Verfügung (fribourg-culture@fr.ch).
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