Singen ist ausschliesslich an den Primarschulen während des Unterrichts wieder erlaubt. Weihnachtskonzerte in den Schulen in Anwesenheit der Eltern oder das Chorsingen mit mehreren Klassen sind nach wie vor verboten. Der Bund hat das Singverbot weiter ausgedehnt: Singen in Gruppen ist nur im Familienkreis und in den Schulen zulässig.
Für die Schulkantinen der obligatorischen Schulen und der Mittelschulen gelten ab 10.12.2020 die gleichen Regeln wie für das Gastgewerbe, d.h. höchstens vier Personen pro Tisch, ein Abstand von 1.5 Metern zwischen den einzelnen Tischen (oder das Ergreifen anderer wirksamer Schutzvorkehrungen) sowie das Contact Tracing der Anwesenden.
Die Maskenpflicht an den Mittelschulen und den Orientierungsschulen wird verlängert. Der Unterricht, wie wir ihn kennen – in Präsenz von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen – ist eine grundlegende Voraussetzung, um die Lernziele zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler, die noch nicht sehr selbstständig sind. Dies gilt aber auch für die etwas älteren Schülerinnen und Schüler, bei denen Schwierigkeiten hinsichtlich der Motivation auftreten können. Daher wird daran appelliert, als Zeichen von Solidarität eine Maske zu tragen. Dies trägt wesentlich dazu bei, den Präsenzunterricht beizubehalten und dieses Schuljahr so regulär wie möglich und eingeschränkt wie nötig durchzuführen.
Wenn sich die Gesundheitssituation Mitte Januar nicht unter Kontrolle befindet, kann der Staatsrat keine weiteren Lockerungen ins Auge fassen. Die aussergewöhnliche Lage dauert vorerst bis zum 19. Januar 2021.