Verfahren
- Bei der Einschreibung ist die Teilnahme am SKA-Förderprogramm anzugeben.
- Gleichzeitig mit der Einschreibung am Gymnasium muss die gesetzliche Vertretungsperson der Schülerin oder des Schülers bis zum 15. Februar den SKA-Fragebogen und das vollständige Dossier an das Amt für Sport senden.
Herausgegeben von
Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2
Letzte Änderung : 09/06/2020