Kann ich an den Meistbietenden verpachten?
Das Gesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) sieht höchstzulässige Pachtzinse vor, die regelmässig aufgrund des Ertrags- und des Mietwerts überprüft werden. Es legt höchstzulässige Pachtzinse gemäss den Klimazonen fest. Das Gesetz sieht gewisse regionale Zuschläge vor – für die Arrondierung und für die Nähe – und einen Zuschlag für Verträge, die für eine längere Pachtdauer als die Mindestdauer abgeschlossen werden. Pachtzinse, welche die festgelegten Standards übersteigen, können vom Pächter zu jedem Zeitpunkt bemängelt und auf die Norm herabgesetzt werden, ohne dass der Vertrag dadurch gebrochen würde. Das Ausführungsgesetz zum LPG sieht vor, dass die Verträge für landwirtschaftliche Grundstücke dem Amt für Landwirtschaft (LwA) unterbreitet werden müssen. Die Verträge für landwirtschaftliche Gewerbe müssen gemäss dem Gesetz über die landwirtschaftliche Pacht der Behörde für Grundstückverkehr (BGV) zur Bewilligung unterbreitet werden.
Welches ist der offizielle Pachtzins für einzelne Parzellen in meiner Gegend?
Konsultieren Sie die Tabelle des höchstzulässigen Pachtzinses entsprechend der Klimazonen und der Bodenqualität.
Welches ist der offizielle Pachtzins für ganze Heimwesen in meiner Gegend?
Die Preise können sich je nach Qualität und Grösse der Gebäude ziemlich stark unterscheiden. Sie werden anders berechnet, je nachdem, ob das betreffende Heimwesen noch als landwirtschaftliches Gewerbe gilt oder nicht. Insofern, als es Gebäude betrifft, empfiehlt die Behörde für Grundstückverkehr, eine Schätzung vornehmen zu lassen, damit jede Partei über den wirklichen maximalen Wert Bescheid weiss, der bezahlt werden kann.
Muss ich meine Pachtverträge bewilligen lassen?
Antwort auf die Frage «Kann ich an den Meistbietenden verpachten?».
Ich bezahle einen sehr hohen Zins. Was kann ich tun?
Ein Pächter oder ein Eigentümer kann seine landwirtschaftlichen Pachtverträge jederzeit der Behörde für Grundstückverkehr unterbreiten. Diese legt den höchstzulässigen Pachtzins fest. Diese Bestimmung muss von den Parteien angewendet werden. Die Änderung des Pachtzinses stellt das Pachtverhältnis nicht in Frage.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)
- Ausführungsgesetz zumBundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (AGLPG)