Was Sie vom Arbeitsinspektorat erwarten können
Das Arbeitsinspektorat hat die Aufgabe, die Unternehmen bezüglich der beruflichen Gesundheitsrisiken zu beraten, zu informieren, zu sensibilisieren und zu kontrollieren.
Es sorgt insbesondere für die korrekte Anwendung des Arbeitsgesetztes (ArG) und seiner Verordnung 3 (ArGV3). Diese definieren die Verantwortung des Arbeitgebers bezüglich des Schutzes der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer.
Dies ist der Rahmen, in dem das Arbeitsinspektorat tätig ist.
Im Folgenden wird dargestellt, worin unsere Aufgabe bei der Behandlung von Beschwerden wegen Mobbing besteht, und in welchen Grenzen sich diese Intervention bewegt.
- Die Gründe für Mobbing
- Die Rolle des Arbeitgebers
- Die Rolle des Arbeitsinspektorats
Die Gründe für Mobbing
Während es relativ einfach ist, sich eine Beeinträchtigung der körperlichen Gesundheit vorzustellen, ist der Begriff des psychischen Gesundheitsschadens viel schwerer zu bewerten.
Dies trifft auch auf Situationen zu, die als «Mobbing» bezeichnet werden. Da jede Person anders auf eine bestimmte Situation reagiert, könnte man meinen, es handle sich dabei um ein individuelles Problem, für das der Arbeitgeber nicht verantwortlich ist. Dies stimmt aber nicht! Die Erfahrung zeigt, dass Mobbing selten das Ergebnis «einfacher» persönlicher Konflikte ist, sondern auf Probleme gründet, die in den Arbeitsbedingungen, der Organisation und der Kommunikation des Unternehmens liegen.
Die Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit so zu organisieren, dass die körperliche und psychische Integrität der Arbeitnehmenden gewahrt bleibt. Er muss auch dafür sorgen, dass ein gesundes Arbeitsklima herrscht, das sich auf gegenseitigem Respekt abstützt.
Zur Verhütung von Mobbing ist er verpflichtet, sein Personal und insbesondere die leitenden Angestellten zu sensibilisieren, zu informieren und zu schulen. Er muss klar zu verstehen geben, dass er derartiges Verhalten nicht toleriert und bestraft.
Es ist empfehlenswert, im Unternehmen eine Struktur für das Konfliktmanagement aufzustellen.
Die Rolle des Arbeitsinspektorats
Im Falle einer Beschwerde führen wir eine Untersuchung durch, falls wir dies für angebracht halten. Hierzu befragen wir eine repräsentative Auswahl von Mitarbeitenden (in kleinen Unternehmen auch das ganze Personal) sowie die Direktion.
Falls wir Mängel aufdecken, können wir verlangen, dass Massnahmen getroffen werden, die das problematische Verhalten beheben und auch in Zukunft verhindern.
Falls besonders schwerwiegende Probleme oder Verhalten aufgedeckt werden, können wir das Unternehmen beim Untersuchungsrichter verzeigen. Die Hauptsorge des Arbeitsinspektorat bleibt jedoch die Verhütung und die Beratung.