Die Anfrage ist ein Auskunftsgesuch einer Grossrätin oder eines Grossrats an den Staatsrat über Angelegenheiten der Verwaltung.
- Die Anfrage wird beim Sekretariat des Grossen Rates eingereicht.
- Der Staatsrat antwortet spätestens innerhalb von 2 Monaten nach der Einreichung der Anfrage.
- Die Bestimmungen über das beschleunigte Verfahren (Art. 174 und 175) sind nicht anwendbar.
- Anfragen zur Gerichtsverwaltung werden beim Justizrat eingereicht; dieser übermittelt dem Sekretariat eine Kopie.
- Der Justizrat antwortet spätestens innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Anfrage.
- Die Artikel 63 Abs. 1 und 68 gelten sinngemäss.
Die parlamentarischen Vorstösse online
Die Einreichung und die Begründung der parlamentarischen Vorstösse werden auf dieser Website veröffentlicht, sobald sie offiziell dem Staatsrat überwiesen wurden (ausser «Anfragen»). Die Antwort des Staatsrats auf die parlamentarischen Vorstösse finden Sie online, sobald die Grossrätinnen und Grossräte die Unterlagen per Post erhalten haben. Die Beratung über die Erheblicherklärung befindet sich auf Internet, sobald das entsprechende Tagblatt des Grossen Rates veröffentlicht wurde.
Sämtliche Anfragen ab 2012 sind in Parlinfo, dem Informationssystem des Grossen Rates verzeichnet.
Geschäfte vor 2012 finden Sie unter folgendem Link: Anfragen