Bewilligungspflichtige Hunde
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Am 01.01.2024 wurde der Artikel 19 des Gesetzes über die Hundehaltung (HHG) aufgehoben. Es existieren keine bewilligungspflichtigen Rassen mehr. Für die Haltung solcher Hunde ist keine Bewilligung des LSVW mehr erforderlich.
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 02.04.2024