Personalverleih
Um einen Personalverleihbetrieb zu eröffnen, ist eine Verleihbewilligung notwendig, die vom Amt für den Arbeitsmarkt ausgestellt wird.
Private Arbeitsvermittlung
Um einen Arbeitsvermittlungsbetrieb zu eröffnen, ist eine Vermittlungsbewilligung notwendig, die vom Amt für den Arbeitsmarkt ausgestellt wird.
Service Check
Hausarbeit, Kinderbetreuung, gelegentliche Gartenarbeit usw.: Wenn Sie Personal für persönliche Dienstleistungen angestellt haben, dann macht Ihnen der Service Check das Leben einfacher. Denn er übernimmt alle administrativen Aufgaben bezüglich der Sozialversicherungen Ihrer Angestellten.
Kontakt
Amt für den Arbeitsmarkt - AMA
Abteilung Arbeitsmarkt - AVG
T +41 26 305 96 75
lse@fr.ch