Arbeitsinspektorat und COVID-19
Schutzmassnahmen
Die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren beraten Arbeitgebende und Arbeitnehmende zu den Schutzmassnahmen, die getroffen werden müssen. Sie stützen sich dabei auf die Konzepte, die von den Unternehmen selbst oder von den Berufsverbänden erstellt wurden. Tel.: 026 305 96 75 (Mo-Fr von 8 bis 12.00 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr).
- Standard-Schutzkonzepte für Unternehmen
- Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während der COVID-19-Pandemie
- Video: Schutzmassnahmen in den Unternehmen
Kontrollen am Arbeitsplatz
Das Arbeitsinspektorat führt in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und der SUVA gezielte, unangekündigte Kontrollen in der Unternehmen durch, um zu prüfen, ob die Schutzmassnahmen richtig umgesetzt werden. Ziel dieser Kontrollen ist es, die schrittweise Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit zu begleiten und das Ansteckungsrisiko für die Arbeitnehmenden und die Kundschaft auf ein Minimum zu reduzieren.