Vorankündigung
Die Veranstalterinnen und Veranstalter von Tombolas, das heisst von Kleinlotterien und Lottos, die bei einem Unterhaltungsanlass angeboten werden, bei denen die Summe aller Einsätze 50 000 Franken nicht übersteigt und deren Gewinne ausschliesslich in Sachpreisen bestehen, teilen der Oberamtsperson vor der Durchführung folgende Informationen mit:
- Ort und Datum der Veranstaltung;
- Summe aller Einsätze;
- Art der Preise.