Jahresberichte
Das BVG sieht in Art. 86b vor, dass der Jahresabschluss und der Jahresbericht den Versicherungsnehmern auf Verlangen auszuhändigen ist. Aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus, werden diese Dokumente nicht systematisch an jeden/jede Versicherungsnehmer-in versandt. Unten finden Sie die Berichte zu den Jahresrechnungen unserer Pensionskasse.