Bekämpfung der Schwarzarbeit
Die Inspektion im Bereich Schwarzarbeit kontrolliert, ob die Arbeitgebenden ihren Pflichten nachkommen:
- Anmeldung bei den Sozialversicherungen
- Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
- Quellensteuer
Sie prüft auch, ob die Arbeitnehmenden ihren Pflichten nachkommen:
- Deklaration des Einkommens bei den Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung usw.).
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Das Arbeitsinspektorat unterstützt Sie bei Fragen in den folgenden Bereichen:
- Gesundheitsschutz
- Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz
- Prävention von Berufsrisiken
- Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung
- Arbeits- und Ruhezeit
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Entsandte Arbeitnehmende (Tätigkeit von bis zu 90 Tagen)
Die Arbeitsmarktinspektion prüft, ob die Pflichten bei der Entsendung eingehalten werden:
- Meldungen von Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden
- Gewährleistung der minimalen Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeiten usw.)
Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Um einen Arbeitsvermittlungs- oder einen Personalverleihbetrieb zu eröffnen, ist eine Vermittlungsbewilligung notwendig, die vom Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) ausgestellt wird.
- Bewilligung
- Arbeitnehmerschutz
Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
Weitere Leistungen
- Beobachtung des Arbeitsmarkts: Analyse des Freiburger Arbeitsmarkts
- Wirtschaftliche Landesversorgung: Koordination der Vorbereitungen, um die Versorgung der Haushalte und Unternehmen im Krisenfall sicherzustellen
Kontakt
Amt für den Arbeitsmarkt - AMA
Abteilung Arbeitsmarkt
+41 26 305 96 75
spe@fr.ch