Konsultieren Sie unsere offenen Stellen - der Staat Freiburg bietet Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten.
Links
- Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (ABE)
- Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG)
- Freiburger spital (HFR)
- Grangeneuve - Landwirtschaftliches Institut des Kantons Freiburg
- Haute école de travail social Fribourg (HETS-FR)
- Hochschule für Gesundheit Freiburg
- Hochschule für Technik und Architektur Freiburg
- Hochschule für Wirtschaft Freiburg
- Universität Freiburg
Wie bewerbe ich mich ?
Der Staat Freiburg führt schrittweise die elektronische Rekrutierung ein.
Für Stellen, welche elektronisch verwaltet werden, haben Sie die Möglichkeit via diese Website zu kandidieren. Nutzen Sie den Link « Bewerben » unterhalb des Inserates, um sich online zu bewerben. Steht dieser Link bei der Sie interessierenden Stelle nicht zur Verfügung, können Sie sich für diese Stelle noch nicht elektronisch bewerben.
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen, mit Angabe der Referenznummer der Stelle, auch an die im Inserat aufgeführte Postadresse senden.
Die angegebene Kontaktperson ist gerne bereit, Ihre Fragen zu der Sie interessierenden Stelle zu beantworten.
Ein vollständiges Bewerbungsdossier enthält immer:
- ein Motivationsschreiben
- einen Lebenslauf
- Kopien sämtlicher Arbeitszeugnisse
- Kopien der Studien- oder Berufsabschlüsse
- Kopien von Weiterbildungsdiplomen oder -zertifikaten
Sind noch weitere Dokumente erforderlich, werden diese explizit im Inserat erwähnt.
Die zu besetzenden Stellen des Staates Freiburg werden meistens offiziell ausgeschrieben. Spontanbewerbungen werden zwar nicht grundsätzlich zurückgewiesen, sie haben jedoch wenig Chancen zu einer Anstellung zu führen, da wir Ihr Dossier nicht allen möglicherweise interessierten Vorgesetzten zur Verfügung stellen können. Konzentrieren Sie sich daher bei Ihren Bewerbungen mit Vorteil auf ausgeschriebene Stellen.
Die Stellen im Staat Freiburg stehen grundsätzlich Schweizer Staatsangehörigen wie Ausländerinnen und Ausländern offen. Allerdings können bestimmte Stellen Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten sein, und zwar dann, wenn mit der Stelle die Ausübung von Staatsgewalt verbunden ist.
Wenn in der Stellenausschreibung nichts anderes vermerkt ist, so steht die Stelle auch ausländischen Staatsangehörigen offen, vorausgesetzt, Sie sind im Besitz einer gültigen Arbeitsbewilligung (für weitere Auskünfte: www.auslaender.ch).
Anstellungsbedingungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates Freiburg geniessen Anstellungsbedingungen, die ihnen eine gute soziale Absicherung, interessante Sozialleistungen sowie eine transparente und dynamische Besoldung in Abhängigkeit der Anforderungen der Arbeitsstelle bieten. Ein erhöhter Kündigungsschutz sowie andere Rechte im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienstrecht gehören ebenfalls dazu. Wir kennen keine Beschränkungen in der Anstellung von ausländischen Staatsangehörigen, die über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen. Ausnahmen können wegen der beschränkten Aufenthaltsdauer entstehen.
Chancengleichheit von Frau und Mann
Der Staat Freiburg setzt sich für die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in allen Bereichen ein (Besoldung, Aufgabenzuweisung, Arbeitsbedingungen, Beförderung, usw.). Wir ermutigen Frauen, eine berufliche Karriere im öffentlichen Dienst anzustreben und ihre Bewerbungen für offene Stellen sind besonders willkommen. Die Anstellungsbedingungen und die Sozialleistungen erlauben es, die berufliche Tätigkeit mit der persönlichen Situation zu vereinbaren.
Gehalt
Das Gehalt wird hauptsächlich durch die Anforderungen, Belastungen und die Aufgaben der jeweiligen Arbeitsstelle bestimmt. Es bewegt sich innerhalb der vom Staatsrat für jede Funktion festgelegten Gehaltsklasse. Bei der Festlegung des Gehalts wird ausserdem die Erfahrung aus früheren Tätigkeiten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters mitberücksichtigt
Personendaten der Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber beim Staat Freiburg
Datenschutzpolitik für Personendaten der Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber beim Staat Freiburg
Letzte Änderung : 06/10/2020