Die Weiterbildung des Kantons Freiburg steht allen Angestellten der Kantonsverwaltung offen. Die Teilnehmenden aus anderen Organisationen des öffentlichen Sektors (z.B. Kantons- und Gemeindebehörden, Gemeindeangestellte oder Personal subventionierter Institutionen) sind ebenfalls zu unseren Seminaren zugelassen. Mit ihrer Teilnahme unterstützen sie die Bemühungen zur Vernetzung der Kantonsverwaltung. Allerdings werden diesen «auswärtigen» Teilnehmenden die Kurskosten in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie daher, unsere Tarife zu beachten (Herunterladen am Ende der Seite möglich); es wird jedoch lediglich der Selbstkostenpreis erhoben.
Die Anmeldeformulare sind auf unserer Website verfügbar, sie beziehen sich jeweils auf die einzelnen Kurse.
Alle Anmeldungen sind an die HSW Freiburg zu richten:
Weiterbildungsprogramm des Staates Freiburg
HSW Freiburg
Chemin du Musée 4
1700 Freiburg
T + 41 26 429 63 95 F + 41 26 429 63 75 - Email
Für gewisse Ausbildungen ist die Anmeldung an eine andere Adresse zu senden. Alle nötigen Informationen sind auf dem jeweiligen Anmeldeformular zu finden. Deshalb bitten wir Sie, nur das Formular zu verwenden, das sich auf den gewünschten Kurs bezieht.
Die Anmeldungen sind spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn einzureichen (vorbehaltlich möglicher Sonderbedingungen).
Das Anmeldegesuch muss vom / von der Verantwortlichen der Verwaltungseinheit (VE) oder vom / von der zuständigen Vorgesetzten bewilligt werden.
Die Anmeldungen werden je nach verfügbaren Plätzen berücksichtigt sowie:
- gemäss der Empfehlung der/des VE-Verantwortlichen oder der/des zuständigen Vorgesetzten
- nach Eingangsdatum der Anmeldungen oder
- bei Nichtberücksichtigung einer Anmeldung wegen Platzmangels im Vorjahr ("Warteliste").
Zertifizierende Ausbildungen
Bitte beziehen Sie sich auf die spezifischen Bedingungen.
Ausbildungskosten
Die Kosten für die Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen des Kantons Freiburg werden vom Amt für Personal und Organisation übernommen.
Die Auslagen für die Fahrt zum Kursort, für die Mahlzeiten sowie für den Kauf von Büchern und Lernmaterial gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Eine allfällige Abmeldung sollte uns bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Im Falle einer unentschuldigten bzw. ungerechtfertigten Abwesenheit werden die gesamten Kurskosten gemäss Tagesansatz fakturiert.
Kurseinladung
Ein Monat vor Kursbeginn erhalten die Teilnehmenden eine Kurseinladung per E-Mail (mit Kopie an die/den VE-Verantwortliche/n oder die/den zuständige/n Vorgesetzte/n).
In dieser Einladung sind die Daten und Stundenpläne und sowie der Kursort aufgeführt.
Gehen zu wenig Anmeldungen ein, kann ein Kurs annulliert werden. Sie werden innerhalb derselben Frist entsprechend informiert.
Abmeldung / Abwesenheit
Eine angemeldete Person muss eine Abmeldung oder Abwesenheit dem/der Vorgesetzten der zuständigen Verwaltungseinheit und der HSW Freiburg spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn mitteilen.
Abwesenheiten, die nicht vor Kursbeginn begründet wurden, werden dem/der Verantwortlichen und/oder dem/der zuständigen Vorgesetzten mitgeteilt. Die Kosten pro Ausbildungstag können folgenden Stellen verrechnet werden:
- der Verwaltungseinheit für interne Teilnehmende.
- der «auswärtigen» Organisation für externe Teilnehmende.
Eine Abwesenheit wird bei Vorzeigen einer Bestätigung (Krankheit, Priorität Arbeitsplatz usw.) akzeptiert.
Bezahlter Ausbildungsurlaub
Beachten Sie das Kapitel V der Richtlinien des POA über die Arbeitszeiten:
- Weiterbildungsreglement
Das Reglement über die Weiterbildung wird die Vorschriften über die Gewährung und die Verwaltung des bezahlten Urlaubs für Weiterbildung festlegen. Bis zum Vorliegen des Reglements gelten die vorliegenden Richtlinien. - Obligatorische Ausbildung
Bei obligatorischer Ausbildung gilt die für die Ausbildung aufgewendete Zeit voll als Arbeitszeit, bis höchstens 8,4 Stunden pro Tag. Ziffer 4 bleibt vorbehalten. - Bewilligte nicht obligatorische Ausbildung
Bei bewilligter nicht obligatorischer Ausbildung wird die für die Ausbildung aufgewendete Zeit bis zu drei Tagen pro Jahr angerechnet. Sie wird im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters berechnet. Ziffer 4 bleibt vorbehalten. - Langzeitausbildung
Die Modalitäten für die Anrechnung der Zeit einer länger dauernden Ausbildung werden im entsprechenden Entscheid der Anstellungsbehörde und gegebenenfalls in einer spezifischen Vereinbarung festgelegt.
Gemäss diesen Regeln ist die Dauer der Ausbildungen unter den Codes 142-144 "Weiterbildung" zu vermerken.
Ein Arbeitstag, der Stunden an Weiterbildung beinhaltet (z.B. Informatikkurs, Sprachkurs), darf die eigentliche Arbeitszeit von 8.24 Uhr nicht überschreiten.
Kontaktstelle
Weiterbildungsprogramm des Staates Freiburg
HSW Freiburg
T 026 429 63 95
Email