Pensionierung
Bei Eintritt in den Ruhestand (Voll- oder Teilpensionierung) werden folgende Leistungen ausbezahlt:
- eine ganze, monatliche Alterspension oder
- eine reduzierte, monatliche Alterspension und ein Alterskapital im Gegenwert von höchstens 50% des bei der Pensionierung erworbenen Altersguthabens
Frist: die Kapitalauszahlung muss spätestens drei Monate vor Entstehung des Altersrentenanspruchs beantragt werden. Hierzu müssen Sie uns das dafür vorgesehene Antragsformular ordnungsgemäss ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden (Wichtg: die Unterschrift der(s) Gattin(en) oder des eingetragenen Partners muss beglaubigt sein). Auf verspätet eingereichte Kapitalauszahlungsanträge tritt die Kasse nicht ein und es wird einzig eine ganze, monatliche Alterspension zugesprochen.
Dokumente
- Antrag auf eine Kapitalleistung - Pensionsplan der Pensionskasse (RRP)
- Antrag auf eine Kapitalleistung - BVG-Plan der Pensionskasse (RBVGP)
- Antrag auf eine Kapitalleistung - Zusatzplan für die Kader des Staatspersonals (RKZP)
- Indexierung der Pensionen, Entwicklung im Verlauf der vergangenen Jahre
- Übersicht über die Pensionszahlungen für das Jahr 2023