Beim Eintritt in den Ruhestand (Voll- oder Teilpensionierung) haben Sie die Möglichkeit, einen rückzahlbaren AHV-Vorschuss zu beziehen, welcher höchstens dem Unterschied zwischen der maximalen AHV-Altersrente (CHF 2'390.00 ab dem 1. Januar 2021) und dem durch den Arbeitgeber finanzierten Teil entspricht. Die Rückzahlung des AHV-Vorschusses zulasten der versicherten Person darf 50% der Alterspension unter keinen Umständen überschreiten.
Frist: Der Antrag auf AHV-Vorschuss muss spätestens zwei Monate vor dem Pensionsierungsdatum gestellt werden. Hierzu müssen Sie uns das Antragsformular ordnungsgemäss ausgefüllt und unterzeichnet zustellen.
Rückzahlung:
Der vom Arbeitgeber nicht finanzierte Anteil kann wie folgt zurückgezahlt werden
- mittels lebenslänglichem monatlichen Rückbehalt auf der Alterspension. Der Abzug erfolgt entweder mit Auszahlungsbeginn der Alterspension oder aber vom Monat an, in dem die ordentliche AHV-Altersrente beansprucht werden kann.
- mittels einer einmaligen Rückzahlung, die allerdings nur bis zum Auszahlungsschluss des AHV-Vorschusses möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie in den Artikeln 52 bis 56 des Reglements über den Pensionsplan unserer Kasse (RPP).