Die Brautleute
- müssen unterschiedlichen Geschlechts sein (Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.);
- müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben;
- müssen urteilsfähig sein;
- müssen Schweizer Bürgerin oder Bürger sein oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen (wenn eine der beiden Personen nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, muss sie nachweisen, dass sie sich bis zur Trauung in der Schweiz aufhalten darf);
- dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben;
- dürfen nicht entmündigt sein;
- dürfen nicht in gerader Linie verwandt sein (Vater-Tochter; Mutter-Sohn, Geschwister oder Halbgeschwister).