Im Kanton Freiburg finden Trauungen grundsätzlich jeweils am Mittwoch und Freitag sowie an jedem zweiten oder dritten Samstag im Monat gemäss dem Zeitplan jedes Amtes statt. An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen durchgeführt.
Die Trauung ist öffentlich und wird im offiziellen Trauungslokal des von den Brautleuten gewählten Zivilstandskreises vorgenommen. Sie müssen zwei mündige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen bestimmen. Ist die sprachliche Verständigung zwischen der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten und den Brautleuten nicht gewährleistet, so muss auf Kosten der Brautleute eine sprachlich vermittelnde Person beigezogen werden.
Nach der Trauung wird der vorbereitete Beleg für die Erfassung der Trauung von den Ehegatten, den Zeuginnen oder Zeugen, der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten und gegebenenfalls vom Dolmetscher unterzeichnet.
Letzte Änderung : 09/06/2020