Zorgern Sie nicht:
- Die Polizei zu benachrichtigen - 117 -;
- Sich so schnell wie möglich in die Notfallaufnahme des nächsten Spitals oder zu Ihrem Gynäkologen zu begeben;
- Spezialisierte Hilfe bei der Opferberatungsstelle zu beanspruchen.
Nach einer Vergewaltigung
Um nach einer Vergewaltigung in der Lage zu sein, die Identität des Täters zu beweisen, ist es wichtig, so schnell wie möglich eine rechtsmedizinische Untersuchung vornehmen zu lassen, ohne sich vorher zu waschen oder umzuziehen, um das Verschwinden allfälliger Spuren zu vermeiden (wenn Sie sich bereits umgezogen haben, sollten Sie die Kleider in einem Papiersack aufbewahren). Verletzungen können behandelt, Krankheiten vorgebeugt und eine allfällige Schwangerschaft verhütet werden. Alle gesammelten Beweismittel werden sorgsam aufgehoben, damit Sie sich nicht sofort für oder gegen eine allfällige Strafklage entscheiden müssen.
Wenden Sie sich so schnell wie möglich an die Notfallaufnahme eines Spitals, wenn möglich des Freiburger Spitals Standort Freiburg (Kantonsspital), das ein spezielles Interventionsprotokoll anwendet und wo Sie auch Zugang zu psychologischer Betreuung finden, oder an eine private Gynäkologin/einen privaten Gynäkologen.
Festzuhalten ist, dass nach 24 Stunden die Chancen der Identifikation des Täters beträchtlich sinken. Aber auch nach dieser Frist können Sie sich an die gynäkologische Notfallstation wenden, um die notwendige Pflege und eine Arztbestätigung zu erhalten, wenn noch Spuren vorhanden oder Verletzungen sichtbar sind.
HFR Freiburg - Kantonsspital / 1708 Freiburg
Für Frauen, Gynäkologische Notaufn.
026 306 29 00
Für Männer, Notfälle
026 306 30 00
Notfallstelefonnummer für die Schweiz: 144
Inselspital Bern Notfälle:
031 632 24 02
Die Mitarbeitenden einer Opferberatungsstelle informieren Sie über die juristischen Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen, und begleiten Sie, wenn Sie dies wünschen, bei den verschiedenen Schritten, auch zu einer allfälligen Gerichtsverhandlung.